Das interne Meldesystem von FINIDR
Dieses Instrument wurde für die Meldung eines mutmaßlichen Verstoßes geschaffen, von dem der Hinweisgeber im Zusammenhang mit seiner Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit Kenntnis erhalten hat und der die Merkmale einer Straftat oder eines Vergehens aufweist oder in einen der folgenden Bereiche fällt. Dazu gehören der Schutz der inneren Ordnung und Sicherheit, des Lebens und der Gesundheit, der Umweltschutz, der Verbraucherschutz, der Schutz personenbezogener Daten, der Schutz des Eigentums, Finanzbetrug und Korruption usw.
Informationen vor der Einreichung einer Meldung
Die Person, die einen mutmaßlichen Verstoß meldet, muss zum Zeitpunkt der Meldung in gutem Glauben handeln und Grund zu der Annahme haben, dass die Meldung auf glaubwürdigen, echten und wahrheitsgemäßen Tatsachen beruht.
Es ist nicht möglich, wissentlich falsche Tatsachen zu melden oder durch die Meldung einen eigenen Vorteil zu erzielen. Ein solches Verhalten kann sanktioniert werden.
Bei der Beschaffung von Informationen, die den Wahrheitsgehalt des gemeldeten Ereignisses belegen, sollte der Hinweisgeber keine Handlung begehen, die eine Straftat darstellen könnte.
Möglichkeiten der Einreichung einer Meldung:
1. Internes Meldesystem:
- Elektronisch an die E-Mail: whistleblowing@finidr.cz
- Telefonisch unter der Nummer: +420 558 772 189 / +420 558 772 147
- Schriftlich an die Adresse: WHISTLEBLOWING
FINIDR, s.r.o.
Lípová 1965
Český Těšín
737 01 - Persönlich: nach Vereinbarung unter einer der oben genannten Telefonnummern oder per E-Mail
2. Externes Meldesystem:
Justizministerium
Informationen, welche die Meldung enthalten soll
- Bereich des gemeldeten Verstoßes.
- Wann der Verstoß stattgefunden hat (Datum, Uhrzeit, Zeitraum, falls zutreffend).
- Ort des Verstoßes
- Wer des Verstoßes verdächtigt wird.
- Die Art und Weise, wie der Verstoß erfolgte.
- Einzelheiten zu den Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Verstoß ergriffen wurden.
- Eine Schätzung des durch den Verstoß verursachten Schadens.
- Wem, wann und auf welche Weise der Verstoß gemeldet wurde.
- Dokumentation des Verstoßes, falls vorhanden. Ist die Dokumentation nicht zugänglich, aber vorhanden, sollte angegeben werden, um welche Dokumentation es sich handelt und wo sie aufbewahrt wird.
- Kontaktinformationen des Meldenden (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Kontaktadresse).
Der Umfang und die Qualität der übermittelten Informationen können die Art und Weise, wie die Meldung untersucht wird, positiv beeinflussen.
Wie geht es weiter?
Der Meldende wird innerhalb der festgelegten Fristen über den Eingang und die Bearbeitung der Meldung informiert. Der Meldende kann aufgefordert werden, die vorgelegten Informationen nach Prüfung des Inhalts der Notifizierung zu ergänzen oder zu präzisieren.*
*Gilt nicht, wenn der Hinweisgeber darum bittet, nicht benachrichtigt zu werden, oder die Identität des Hinweisgebers nicht bekannt ist, oder die Kontaktaufnahme mit dem Hinweisgeber das Interesse am Schutz seiner Identität oder den Schutz seiner personenbezogenen Daten gefährden würde.